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   RG, 01.07.1916 - Rep. V. 140/16   

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https://dejure.org/1916,154
RG, 01.07.1916 - Rep. V. 140/16 (https://dejure.org/1916,154)
RG, Entscheidung vom 01.07.1916 - Rep. V. 140/16 (https://dejure.org/1916,154)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1916 - Rep. V. 140/16 (https://dejure.org/1916,154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann sich der Vorkaufsverpflichtete beim dinglichen Vorkauf auf die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Käufer gegenüber berufen? 2. Kann das Vorkaufsrecht auch gegenüber Tauschverträgen ausgeübt werden, insbesondere dann, wenn eine größere Barzulage ausbedungen ist? 3. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 361
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 71/52

    Rechtsmittel

    Der Begriff der guten Sitten im Sinne des § 826 BGB ist ein Rechtsbegriff, dessen Anwendung das Revisionsgericht nachprüfen kann (RGZ 88, 361).

    Das planmässige Zusammenwirken eines Dritten mit einem Vertragsteil zum Nachteil des anderen Vertragsteiles kann auch auf Seiten des Dritten sittenwidrig sein, wie in der Rechtsprechung ständig anerkannt worden ist (RGZ 88, 361; 90, 350 [355]); eine solche Sittenwidrigkeit des Dritten liegt aber noch nicht in der blossen Tatsache eines Vertrags Schlusses, dessen Erfüllung durch den Vertragsgegner die vertraglichen Rechte eines ändern beeinträchtigt.

    Ein Forderungsrecht schützt den Gläubiger grundsätzlich nur gegenüber seinem Schuldner, nicht gegenüber Dritten; es müssen daher besondere Umstände dazu treten, um ein derartiges Verhalten des Dritten sittenwidrig erscheinen zu lassen, sei es, dass der Dritte zum Vertragsbruch verleitet, sei es, dass er in anderer Hinsicht sittlich verwerflich gehandelt hat (RGZ 81, 91; 83, 237; 88, 361; 103, 421; 148, 369; RGJW 1931, 2238).

    Entscheidend ist, ob die Geschwister B.-N. sachliche Gründe für die Veräusserung an die Beklagten hatten; das gilt sowohl hinsichtlich der von der Revision in den Vordergrund geschobenen Vereitelung des Vorkaufsrechts durch den Abschluss eines Schenkungsvertrages wie hinsichtlich der Vereitelung des Vertragsvermächtnisses durch die Verfügung unter Lebenden (RGJW 1934, 1412; SeuffArch 86 Nr. 29 S 50; vgl. auch RGZ 88, 361).

  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Zu erwägen wäre allerdings noch, ob die beiden Verträge vom 28. Mai 1953, in ihrem Zusammenhang betrachtet, etwa allein dazu dienen sollten, dem Kläger die Ausübung seines Vorkaufsrechts unmöglich zu machen, und ob die Beklagten deshalb, wenn sie ihre Verteidigung auf die von ihnen selbst herbeigeführte formale Rechtslage stützen, sich den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung aus § 242 BGB entgegenhalten lassen müßten (RGZ 88, 361 [365]).
  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Eine sittenwidrige Mitwirkung des Dritten am Vertragsbruch kann in den Zielen seines Vorgehens, insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zur Vereitelung der Ansprüche des betroffenen Vertragsgläubigers liegen, oder in der Anwendung verwerflicher Mittel zur Umstimmung des Vertragsschuldners, oder geprägt sein durch ein Mißverhältnis von Zweck und Mittel, das in der besonderen Situation, in der das Vorgehen des Dritten den Vertragsgläubiger trifft, mit Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (vgl. BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; BGH Urteil vom 19. Februar 1979 = aaO; RGZ 62, 137, 139; 78, 14, 18; 83, 237, 240; 88, 361, 366; 103, 419, 421; RG JW 1922, 1390; 1931, 2238).
  • VG Saarlouis, 12.02.2009 - 5 L 69/09

    Ausübung eines sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    (RGZ 88, 361 (364); BGH vom 13.07.1957 - IV ZR 93/57 -, NJW 1957, 1515).
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58

    Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" -

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind allerdings wiederholt Versuche, ein bestehendes - vertragliches oder gesetzliches - Vorkaufsrecht dadurch zu umgehen, daß zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten anstelle eines regelrechten Kaufvertrages ein anderes, besonders ausgestaltetes Rechtsverhältnis vereinbart wurde, für unwirksam erklärt worden (RGZ 88, 361, 365 f; 171, 185; BGHZ 23, 293, 301 f [BGH 13.02.1957 - IV ZR 183/56]; 25, 174) [BGH 01.09.1957 - IV ZB 23/57].

    Aber die Herausgabepflicht ergäbe sich in dem angenommenen Falle unter allen Umständen aus § 826 BGB, weil in der Erbteilsübertragung mit dem Ziele, die Kläger um ihr Vorkaufsrecht zu bringen, eine gegen die guten Sitten verstoßende Schadenszufügung läge und dem Anspruch auch nicht entgegengehalten werden könnte, daß die sittenwidrige Handlung einem "löblichen Zweck", nämlich dem Wiederaufbau der kriegszerstörten Stadt G. zu dienen bestimmt sei (vgl. RGZ 88, 361, 365 f).

  • BGH, 13.02.1957 - IV ZR 183/56

    Akzessorietät des Pfandrechts

    Auf eine solche unlautere und sittenwidrige Absicht (RGZ 88, 361 [366]) kann der Beklagte sich nicht berufen.
  • OLG Frankfurt, 19.10.1995 - 1 U (Baul) 1/95

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei kaufähnlichen Verträgen

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  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64

    Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt

    Nun ist allerdings in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 88, 361, 366), daß das bewußte Zusammenwirken zur Umgehung oder Schädigung fremder Rechte sittenwidrig ist, auch wenn dem Schädiger ein formelles Recht zur Seite steht.
  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

    Ein Vorkaufsfall liegt nach der herrschenden Auffassung danach grundsätzlich nicht vor bei Schenkungen (RGZ 125, 123 ff; BGH WM 1957, 1164), gemischten Schenkungen (RGZ 101, 99 ff; KG Berlin MDR 2000, 147; Staudinger/Martinek § 463 Rn 14), bei Tauschverträgen (RGZ 88, 361; BGH NJW 1964, 540; 1968, 104) oder bei Überlassung des Gegenstandes gegen Erbringung von Dienstleistungen (OGH NJW 1950, 224; MüKo/Westermann § 463 Rn 22).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 157/64

    Vorkaufsrecht bei " Ringtausch "

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

  • LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
  • BGH, 09.06.1972 - V ZR 81/70

    Anforderungen für das Bestehen eines Ankaufsrechts - Vornahme der Auslegung eines

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

  • BGH, 14.04.1966 - II ZR 129/64

    Sittenwidrigkeit bei Schädigung fremder obligatorischer Rechte - Verkauf des

  • BGH, 12.12.1956 - V ZR 200/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1970 - V ZR 134/67

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrages -

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